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da fallt ma dazua nix mehr ein - ausser ..... |
herbie
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 09.01.2005
Beiträge: 1.767
Herkunft: lambach city
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| da fallt ma dazua nix mehr ein - ausser ..... |
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Ein 21-jähriger Däne wollte am vergangenen Freitag in Sölden den Diebstahl seines Handys anzeigen. Just in dem Moment läutete dieses in seiner Hosentasche.
Der 21-Jährige meldete am vergangenen Freitag bei der Polizeiinspektion Sölden, dass seine Jacke samt Handy im Gletscherrestaurant am Tiefenbachferner gestohlen worden sei.
Bei der Aufnahme der Anzeige verstrickte er sich in Widersprüche. Der Beamte wählte daraufhin die angegebene Rufnummer des angeblich gestohlenen Handys.
Der junge Mann griff sodann in seine rechte Hosentasche und versuchte, das Handy abzuschalten. Als der Beamte ihn aufforderte, den Tascheninhalt auf den Tisch zu legen, kam das vermeintlich gestohlene Mobiltelefon zu Tage.
Der Däne gestand, dass er durch den vorgetäuschten Diebstahl die Versicherung habe betrügen wollen. Bezüglich der angeblich gestohlenen Jacke blieb er allerdings dabei, dass diese entwendet worden sei.
Er wurde wegen Vortäuschung einer strafbaren Handlung angezeigt.
__________________ es ist wie es ist
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24.10.2005 18:02 |
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Luke
Tripel-As


Dabei seit: 03.03.2005
Beiträge: 174
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verdammt!!!
des bracuh i also a nimma ausprobieren.....
hey aba der spruch is geil --> wo kämen wir hin....
__________________
fr€€ yOuR m!nD
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25.10.2005 11:57 |
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Didi
Vorstand

Dabei seit: 18.01.2005
Beiträge: 640
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Das ist die wohl beste Anwaltsgeschichte des Jahres, und wohl auch des Jahrzehnts! Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen "Wettbewerb der Strafverteidiger'' (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:
In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und
sehr teueren Zigarren, und versicherte diese dann, unter anderem, gegen
Feuerschaden.
Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen.
In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren "durch
eine Serie kleiner Feuerschäden'' vernichtet worden sind. Die Versicherung
weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die
Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte ... und gewann!
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch
unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die
Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien, und Haftungsausschlüsse
nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst
vereinbart und unterschrieben habe.
Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte
die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.
Aber jetzt kommt das Beste!
Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf
deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung ("arson") verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt.
Und jetzt soll noch einer sagen, dass die Amis keinen an der Klatsche haben.
__________________ Konfuzius sagt: suche dir Gegner die du schlagen kannst
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27.10.2005 11:56 |
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